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| Teilnehmerinfo
vom 25.04.2008
1.Mai
2008 Hamburg
Letzte Infos für alle Teilnehmer
Liebe
Mitkämpfer!
Wir
– die Versammlungsleitung – wollen mit euch gemeinsam
eine disziplinierte, erfolgreiche Demonstration am 1.Mai in Hamburg
durchführen. Erfolgreich in dem Sinne, dass wir die festgelegte
Wegstrecke durch den Arbeiterstadtteil Barmbek so reibungslos wie
möglich bewältigen und nach Außen hin unsere politischen
Forderungen und unseren Anspruch als ernsthafte politische Widerstandsbewegung
deutlich machen können.
Änderung
des Startpunktes
Gemäß Auflagenbescheid ändert sich der Startpunkt
unserer Demonstration. Neuer Startpunkt:
S-Bahnhof Alte Wöhr (eine Station weiter als
Barmbek), der Beginn bleibt unverändert bei 12.00 Uhr.
Grundsätzliches
zur Durchführung
Aus dem Auflagenbescheid, den wir erhalten haben, ergibt sich keinerlei
Notwendigkeit für einen Rechtsstreit im Eilverfahren. Alle Auflagen,
die euch als Teilnehmer betreffen, geben wir in diesem Schreiben bekannt.
Diese Auflagen sind einzuhalten.
Lagebedingt
kann es zu polizeilichen Anweisungen vor Ort kommen, die Änderungen
für uns bedeuten. Allerdings haben wir in Hamburg diesbezüglich
bislang keinerlei negative Erfahrungen – wie in anderen Bundesländern
– gemacht. Es deutet auch nach dem bereits erfolgten Kooperationsgespräch
und dem erlassenen Auflagenbescheid nichts darauf hin, dass es am
1.Mai anders sein wird. Wir können also die Demo ganz entspannt
auf uns zukommen lassen. Natürlich macht sich die Versammlungsleitung
darüber Gedanken, wie in bestimmten Fällen zu reagieren
sein wird, aber dies ist einzig und allein die Entscheidung der Versammlungsleitung.
Da viele Demoteilnehmer verständlicherweise schnell unruhig werden,
wenn es zum Stillstand durch mögliche Blockaden kommt, wollen
wir noch mal auf die Rechtslage hinweisen: Wenn Gegendemonstranten
die Wegstrecke blockieren, dann ist die Polizei dazu verpflichtet,
eine gesetzlich festgeschriebene Vorgehensweise einzuhalten, ehe sie
tatsächlich räumen darf. Dies kann eine gewisse Zeitspanne
in Anspruch nehmen, die zugestanden werden muss. Laßt euch also
durch eventuelle Zwischenstopps nicht sofort aus der Ruhe bringen.
Die Versammlungsleitung wird euch darüber auf dem Laufenden halten,
was unternommen wird. Die Befürchtung, dass wir stundenlang untätig
auf der Stelle treten werden, ist nach unserer Erfahrung unbegründet.
Lagebedingte Wegstreckenänderungen liegen bekanntlich immer im
Bereich des Möglichen, aber das hat nach unserer Erfahrung in
Hamburg bislang nicht zu willkürlichen Benachteiligungen geführt,
wie man es aus anderen Städten kennt. Für uns ist entscheidend,
dass alle Teilnehmer hinter uns stehen und auf unsere Entscheidungskraft
vertrauen. So oder so. Wer das nicht kann oder will, braucht nicht
nach Hamburg zu kommen.
Marschordnung
Das ordentliche Demonstrieren in Formation ist erlaubt. Ebenso wie
der Einsatz von Trommeln. Soweit vorhanden, werden Trommler die Spitze
des Zuges bilden, gefolgt vom Fronttransparent der Versammlungsleitung.
Wie sich der Demozug hernach gliedert, bleibt euch überlassen.
Wir raten allen Teilnehmern dazu, möglichst in ihren Fahrgemeinschaften
bei den ihnen vertrauten Mitkämpfern zu bleiben.
Striktes
Alkoholverbot
Auch wenn der 1.Mai in diesem Jahr mit dem „Herrentag“
zusammenfällt, gilt dennoch – wie gehabt – striktes
Alkoholverbot für alle Teilnehmer. Und zwar schon auf der Anreise,
damit niemand alkoholisiert in Hamburg ankommt. Wer die Finger nicht
vom Alk lassen kann, soll sich anderswo einen schönen „Herrentag“
machen, damit dürfte beiden Seiten gedient sein. Teilnehmer,
bei denen wir eine Alkoholisierung feststellen bzw. die Alkohol mitführen,
werden von der Demo ausgeschlossen.
Handybenutzung
Eine Demo ist nicht dazu da, mit seinem Handy telefonierend durch
die Straßen zu spazieren. Ab Versammlungsbeginn ist die Handybenutzung
nur noch für organisatorische Abläufe nötig. Wir raten
dazu, das Handy ggfls. während der Demo nicht nur lautlos zu
stellen, sondern auszuschalten und die SIM-Karte irgendwo „am
Mann“ bzw. „an der Frau“ sicher zu verwahren. Das
schützt euch vor unnötigen Problemen im Falle einer Polizeikontrolle/Festnahme
und natürlich auch vor Missbrauch, falls euer Handy aus irgendwelchen
Gründen abhanden kommt und die Linken es in die Finger kriegen.
Fotografieren
Es spricht nichts dagegen, mal kurz aus der Reihe herauszutreten und
das eine oder andere Erinnerungsfoto zu schießen, aber wir wollen
nicht, dass sich eine ganze Traube von eigenen Fotografen bildet,
die durchgehend neben dem Demozug herumlaufen. Wir werden deshalb
die bekannten Medienarmbinden ausgegeben. Nur Teilnehmer mit den von
uns ausgegebenen Medienarmbinden dürfen den Demozug durchgehend
fotografisch begleiten. Die Fotos werden dann allen zur Verfügung
gestellt.
Umgang
mit der Journaille
Die Journaille ist als nicht existent zu betrachten. Zwar hat die
Journaille das Recht, eine öffentliche Versammlung zu dokumentieren,
sie darf jedoch nicht den Ablauf in irgendeiner Weise beeinträchtigen
oder unsere Teilnehmer belästigen. Sollten Journalisten als störend
empfunden werden, so ist bitte der nächste Ordner oder die Versammlungsleitung
zu informieren, um Abhilfe zu schaffen.
Ein
Hinweis auch für die mitlesende Journaille:
Interviewanfragen sind vor Ort bitte ausschließlich an RA Jürgen
Rieger zu richten.
Eure Vorbereitung
Es gibt immer noch zu viele Demoteilnehmer, die schlecht vorbereitet
zu einer Demo erscheinen. Nicht ausgeruht, keine Verpflegung, unpassende
Kleidung, kein Personalausweis, etc. ! Man weiß vorher nie genau,
wie der Einsatz verläuft und sollte deshalb auf viele Eventualitäten
vorbereitet sein. Es werden sicher mehrere Stunden vergehen, wo ihr
keine Möglichkeit haben werdet, mal kurz am Kiosk Verpflegung
und Getränke zu kaufen. Nehmt also ausreichend Verpflegung und
Getränke mit. Feste Kleidung, festes Schuhwerk (keine Springerstiefel)
und normale Lederhandschuhe (keine Quartzhandschuhe!) sollten auch
ungeachtet sommerlicher Temperaturen zu eurer Ausrüstung gehören.
Ebenso wie ein Stift und ein Stück Papier für wichtige Notizen.
Wer regelmäßig Medikamente benötigt, sollte ausreichend
davon mitnehmen. Eine Telefonkarte ist zweckmäßig, jedoch
Kreditkarte oder Krankenkassenkarte sollten besser daheim bleiben.
Im Notfall ist eine Krankenkassenkarte nicht erforderlich! Bargeld
sollte ausreichend, aber nicht zu üppig mitgeführt werden.
Bargeld und Personalausweis sollten immer „am Mann“ bzw.
„an der Frau“ verstaut werden, und zwar so, dass sie im
Zweifelsfall nicht sofort gefunden und „abgezogen“ werden
können. Jegliche Form von passiver oder aktiver Bewaffnung ist
untersagt. Zu aktiver Bewaffnung gehören u.a. auch Pfefferspray,
CS-Gas, Pflasterspray, Haarspray, Taschenmesser, Quartzhandschuhe
und Nagelfeile. Als passive Bewaffnung kann nach wie vor der Mundschutz
gewertet werden, da es bislang erst ein gegenteiliges Urteil eines
Amtsgerichtes in Mecklenburg-Vorpommern gibt. Anstrengend wird die
Demo am 1.Mai auf jeden Fall, also gönnt euch vorher ausreichend
Schlaf, damit ihr nicht nach der Hälfte schlapp macht.
Ermittlungsausschuß (EA)
Für den 1.Mai wird ein Ermittlungsausschuß eingerichtet,
der euch helfen soll, wenn ihr festgenommen worden seid, Festnahmen
beobachtet habt oder wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden
seid. Der EA ist kein allgemeines Infotelefon, sondern nur für
Notfälle bestimmt!
Der
EA ist am 1.Mai durchgehend unter folgender Nummer zu erreichen:
0152
– 03185230
Folgende
Angaben sind dem EA im Fall des Falles kurz und bündig zu übermitteln:
Wer
wurde (Name, Bezugsgruppe)
wo (Ort)
wann (Zeitpunkt) und
warum* festgenommen?
*
Achte auf Deine Wortwahl! Den EA interessiert am Telefon NICHT, was
passiert ist, sondern ausschließlich, was Euch vorgeworfen wird!
Der genaue Straftatbestand, Sätze wie “angeblich sollen
wir… getan haben” sind hierbei durchaus hilfreich!
Der
EA ist darum bemüht, sämtliche Festnahmen am Demotag zu
dokumentieren, die Freunde und Bezugsgruppen von Festgenommenen zu
informieren, den Festgenommenen nach ihrer Freilassung zu helfen und
nötigenfalls Anwälte zu besorgen. Darum ist es wichtig,
dass Festnahmen immer unverzüglich gemeldet werden, ebenso wie
Freilassungen. Wenn ein Festgenommener sich nicht meldet, geht der
EA davon aus, dass derjenige immer noch im Polizeigewahrsam sitzt
und Hilfe braucht.
Wichtig
ist, dass ein Festgenommener nach seiner Freilassung möglichst
schnell ein Gedächtnisprotokoll anfertigt. Eine Anleitung, wie
ein Gedächtnisprotokoll richtig angefertigt wird, findet ihr
in den EA-Protokollvorlagen, die als PDF unter www.erstermai.org abrufbar
sind. So ein Gedächtnisprotokoll kann sehr nützlich sein,
wenn nach einigen Monaten noch ein Verfahren eröffnet wird. [Auch
die Polizei hält alles in ihren Unterlagen fest!]. Auch Zeugen
von Übergriffen sollten ein Gedächtnisprotokoll anfertigen.
Beinhalten sollte ein Gedächtnisprotokoll auf jeden Fall: Ort,
Zeit und Art [Festnahme, Prügelorgie, Wegtragen] des Übergriffs,
Namen der/des Betroffenen, Zeugen sowie Anzahl, Diensteinheit und
Aussehen der Schläger [Oberlippenbart reicht nicht!]. Dieses
Gedächtnisprotokoll ist nur für den EA oder Deinen Anwalt
bestimmt, so es einen gibt, andernfalls erst mal sicher aufbewahren.
Auflagen der Behörde
1.
Die Verwendung von Fahnen/Flaggen wird begrenzt auf je eine Fahne
pro 10 Teilnehmer. Es dürfen die Bundesflagge, die aktuellen
Flaggen der bestehenden deutschen Bundesländer, die Flagge der
europäischen Union, schwarze Fahnen sowie schwarz-weiß-rote
Fahnen verwendet werden.
2.
Untersagt wird die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen, das Tragen von Uniformen, Uniformteilen oder gleichartigen
Kleidungsstücken als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung
sowie das Tragen von dunklen Springerstiefeln und Bomberjacken in
den Farben schwarz, blau, militärgrün und dunkelrot, insbesondere
auch in Kombination mit einer militärischen Kopfbedeckung.
3.
In Versammlungsreden und Sprechchören sowie auf Transparenten
unterbleiben Aussagen, die das NS-Regime, seine Organisationen und
deren (auch selbst ernannte) Folgeorganisationen sowie verbotene Parteien
und Vereine einschließlich deren Nachfolge- und Ersatzorganisationen
glorifizieren, verharmlosen oder sonst wiederbeleben. Untersagt sind
insbesondere die Sprüche: „Ruhm und Ehre der Waffen-SS!“,
„Wir sind wieder da!“, „Trotz Verbot nicht tot!“
und alle Variationen des Spruchs „Hier marschiert...!“.
Gleiches gilt für etwa zu verbreitende Druckwerke.
4.
(...)
5.
(...)
6.
Bei dem Aufzug ist die Benutzung von maximal 20 Trommeln erlaubt,
soweit die Trommler nicht im Gleichschritt marschieren und die Trommeln
nicht so geschlagen werden, dass ein einheitlicher Marschtakt entsteht
und den Demonstrationsteilnehmern dadurch Kommandos gegeben werden.
7.
(...).
Anmerkungen der Versammlungsleitung:
Zu
2)
Im Auflagenbescheid wird zu Auflage Nr. 2 erläuternd ausgeführt,
dass auch das gemeinsame Tragen „solcher zivilen Kleidungsstücke,
die – wie dunkle Springerstiefel nebst dunklen Bomberjacken
– im wesentlichen einheitlich aussehen und in ihrer Außenwirkung
suggestiv-militante Effekte in Richtung auf einschüchternde uniforme
Militanz auslösen“ gegen das in § 3 VersG normierte
Uniformverbot verstößt.
Zu
3)
Das Verbot aller Variationen des Spruches „Hier marschiert...“
wird in Hamburg durch ein Urteil des Hamburger Verwaltungsgerichtes
gedeckt (VG Hamburg vom 17.12.2003, 4 VG 1074/2003), daher ist eine
Anfechtung im Eilverfahren aussichtslos. Der „nationale Widerstand“
(dieser Spruch ist natürlich erlaubt) wird in Hamburg also „spazieren“.
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vom 25.04.2008